Solarpaket I verabschiedet

Gute Nachrichten für alle, die beim Thema Photovoltaik durchstarten wollen: Das von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket I macht es einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.

Das Gesetzespaket stellt erste Weichen, um auf den Pfad der beschlossenen Klimaschutzziele zu schwenken. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland bis 2030 auf 80 % zu erhöhen. Dafür muss der Solarenergie-Ausbau noch einmal deutlich beschleunigt werden. Einige der Änderungen:

Balkonkraftwerke
Balkon-PV-Anlagen dürfen nun eine erhöhte installierte Leistung der Module von 2 kWp (Kilowatt) aufweisen und mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA (Voltampere) in das Hausstromnetz einspeisen. Außerdem ist nun die einfache Anmeldung der Anlage online im Marktstammdatenregister ausreichend und kein weiterer Papierkram erforderlich. Die Anlagen können an eine herkömmliche Steckdose angeschlossen werden.

Gewerbe und Industrie
Für größere Solaranlagen ab 40 kWp auf Dächern wird die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben. Bei größeren Industrieanlagen wurden ebenfalls neue Vorteile und Vereinfachungen  beschlossen.

PV auf Wohngebäuden vereinfacht
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Dieses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird wie gewohnt nach dem EEG vergütet. Damit wird der Betrieb von PV auf vermieteten Wohngebäuden wesentlich attraktiver.

Weitere Verbesserungen
Nicht nur ausgeförderte PV-Anlagen können nach 20 Jahren ohne Aufwand weiter betrieben werden, auch für neue Freiflächenanlagen haben sich die Bedingungen verbessert. Das Solarpaket I ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.    

 

Quelle: bundesregierung.de